Stefanie
Meyer
Digitalisierung
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Forkert
Öffnungszeiten Bürgerbüro Leichlingen
8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag
8-12 Uhr
Donnerstag
8-12 Uhr und 15.30-18.30 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung über die Online-Terminvereinbarung, telefonisch unter 02175 992-200 oder unter buergerbuero@leichlingen.de
Alexandra
Lohkamp
Sarah
Bergmann
Hannah
Vogt
Symannek
Maria
Bingel
Verena
Menzel
Nicole
Schöllgen
Johann
Miszewski
Tanita
Lampe
Ann-Kristin
Gröne
Amtsleitung & Digitalisierungsbeauftragte
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für zwei Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Die Auskunftssperre endet nach zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Hier kann der Antrag auf Auskunftssperre bei Melderegisteranfragen online im Digitalen Bürgerportal gestellt werden.
Gebührenfrei
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Neben dem Antrag sind ggfs. weitere Nachweise z.B. Zeugenaussagen, Gerichtsurteile, Polizeianzeigen, Stellungnahme Arbeitgeber usw. beizufügen.
§ 51 BMG - Einzelnorm
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.