Anliegen von A - Z

Brandverhütungsschau

Die Durchführung einer Brandverhütungsschau ist eine Aufgabe der Gemeinde. 

Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.

Die Brandverhütungsschau wird durch Kräfte der Freiwilligen Feierwehr Leichlingen durchgeführt.

Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leichlingen.

Die Gebühr für die Durchführung einer Brandverhütungsschau oder Nachschau am Objekt, einschließlich der Vorbereitung, Nachbereitung sowie der An-und Abfahrt beträgt je notwendig eingesetzter Arbeitskraft 84,73 € / Stunde. Die Gebühr ist je angefangener halber Arbeitsstunde zu bemessen. (42,36 €)

Die Gebühr ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstige Brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Leichlingen vom 26.04.2018.

SGV § 26 Brandverhütungsschau im​​​​​​​ Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

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