Silke
Grundmann
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30-12.15 Uhr
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Sabine
Linder
Die Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ist zur Gefahrenabwehr in Bezug auf bauliche Anlagen zuständig. Bei baurechtswidrigen Zuständen wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, in dem der Sachverhalt zunächst aufgeklärt wird. Im Anschluss daran wird eine Entscheidung getroffen, welche erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, damit der Missstand behoben und der ordnungsgemäße Zustand hergestellt wird.
Die Bußgeldstelle der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ahndet Fehlverhalten aus bau- und denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren.
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