Anliegen von A - Z

bauordnungsbehördliche Verfahren und bauordnungsrechtliche Buß- und Verwarngelder

Die Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ist zur Gefahrenabwehr in Bezug auf bauliche Anlagen zuständig. Bei baurechtswidrigen Zuständen wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, in dem der Sachverhalt zunächst aufgeklärt wird. Im Anschluss daran wird eine Entscheidung getroffen, welche erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, damit der Missstand behoben und der ordnungsgemäße Zustand hergestellt wird.

Die Bußgeldstelle der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ahndet Fehlverhalten aus bau- und denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren.

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