Hilfe zur Erziehung
Eltern haben bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und diese Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. In einem solchen Fall richten sich Art und Umfang der Hilfe nach dem individuellen Bedarf.
Die Beratung soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu erhalten oder zu schaffen. In Beratungssituationen können sich Kriseninterventionen und weitergehende Hilfen ergeben, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) eingeleitet und koordiniert und durch Einrichtungen der freien Jugendhilfe sowie andere geeignete Personen geleistet werden.
Erzieherische Hilfen finden nach Antragstellung und entsprechender Einzelfallentscheidung innerhalb (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Intensive Einzelfallhilfe) oder außerhalb von Familien (z.B. Heimwohngruppen, Pflegefamilien) statt.
Es besteht ein Recht auf kostenfreie Beratung.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Je nach Hilfeform wird eine Heranziehung zu den Kosten geprüft.
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Den Antrag erhalten Sie persönlich beim Allgemeinen Sozialen Dienst im Amt für Jugend und Schule.