Eingliederungshilfe
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- die Versorgung mit Hilfsmitteln
- Hilfen zur Ausbildung und zur Integration in das Arbeitsleben
- die heilpädagogische Frühförderung von Kindern
- bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
- betreute Wohnangebote
Sowohl der Rheinisch-Bergische Kreis als auch der Landschaftsverband Rheinland erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe.
§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) - Fassung bis 31.12.2019 -
Sozialgesetzbuch 9. Buch, Teil 2 (SGB IX) - Fassung ab 01.01.2020 -
Auf der Internetseite des Rhein.-Berg. Kreises finden Sie hierzu weitere Informationen und Ansprechpartner.