Anliegen von A - Z

Eingliederungshilfe

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • die Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Hilfen zur Ausbildung und zur Integration in das Arbeitsleben
  • die heilpädagogische Frühförderung von Kindern
  • bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
  • betreute Wohnangebote


Sowohl der Rheinisch-Bergische Kreis als auch der Landschaftsverband Rheinland erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe.

§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) - Fassung bis 31.12.2019 -

Sozialgesetzbuch 9. Buch, Teil 2 (SGB IX) - Fassung ab 01.01.2020 -

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