Wer eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, benötigt dafür einen Jagdschein. Jagdscheine stellt die Untere Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreis aus. Es ist empfehlenswert, mindestens 14 Tage vor der ersten geplanten jagdlichen Aktivität den Jagdschein zu beantragen. Dieser wird Ihnen dann auf dem Postweg übersandt.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Landesjagdgesetz NRW
Sie erhalten einen separaten Gebührenbescheid des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Tanita
Lampe
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