Jagdschein
Wer eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, benötigt dafür einen Jagdschein. Jagdscheine stellt die Untere Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreis aus. Den Antragsvordruck finden Sie hier und können ihn ausgefüllt direkt an den Kreis senden. Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag auch im Bürgerbüro abgeben, von dort wird er dann nach Bergisch Gladbach weitergeleitet.
Es ist empfehlenswert, mindestens 14 Tage vor der ersten geplanten jagdlichen Aktivität den Jagdschein zu beantragen. Dieser wird Ihnen dann auf dem Postweg übersandt.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Sie erhalten einen separaten Gebührenbescheid des Rheinisch-Bergischen Kreises.