Anliegen von A - Z

Sterbefälle

Für die Beurkundung von Sterbefällen gelten verschiedene Rechtsvorschriften. Sofern Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens beauftragt haben, wird man sich dort um alle Angelegenheiten der standesamtlichen Beurkundung, angefangen von der Anzeigepflicht bis hin zum Abholen der Urkunden, für Sie kümmern.

Wenn Sie selbst eine Sterbefallbeurkundung in die Wege leiten wollen, sind die Voraussetzungen vom Einzelfall abhängig. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter*innen im Standesamt an.

10,00 Euro Erteilung einer Personenstandsurkunde
  5,00 Euro jede weitere Urkunde

Die Rechtsgrundlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz sowie aus dem Ehe- und Kindschaftsrecht auf internationaler Ebene aus den entsprechend beteiligten Ländern. Hinzu kommen Internationale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechend beteiligten Ländern sowie internationale Vorschriften über die Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland sowie von deutschen Urkunden im Ausland. Hier sind im Einzelfall die jeweiligen Konsulate und/oder das Auswärtige Amt zu beteiligen.

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