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Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des Passgesetzes besitzt.

Der Personalausweis beinhaltet auch die aktuelle Wohnungsanschrift und ist insofern als Identitätsnachweis innerhalb Deutschlands umfangreicher als der Reisepass. Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und unter diesem Link innerhalb des Portals.

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Personalausweise in ca. 2 bis 3 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern; die Stadt Leichlingen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für dringende Fälle ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.

37,00 Euro Personalausweis ab 24 Jahre 
22,80 Euro Personalausweis bis 24 Jahre 
10,00 Euro Personalausweis (vorläufig) 

 

- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er ungültig ist;
- Geburtsurkunde für ledige Personen;
- Ehe- oder Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für Eheleute / Geschiedene (bei Namensänderung nach der Scheidung ist auch die Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen) / Verwitwete;   
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

Es ist auch möglich, im Foyer des Rathauses die Speed-Capture-Station zu nutzen

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz
 

Ausweis