Folgende städtische Räume in Leichlingen können gemietet werden:

  • Aula des Schulzentrums Am Hammer
  • Bürgerhaus Am Hammer ( Weyermann Saal, Leseraum, kl. Ausstellungsraum)
  • Bürgerbegegnungsstätte Witzhelden

 

Bestimmungen zur Nutzung und Vermietung städtischer Räume in Leichlingen

  1. Nutzungsordnung
  2. Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Aula
  3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Freiwillige Feuerwehr Leichlingen
  4. Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus Am Hammer und die Bürgerbegegnungsstätte Witzhelden

 

Weitere Information erteilt Frau Susanne Winkelhoch, Tel.: 02175/ 992-359