Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Wenn die körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen, fällt es oft schwer, die im täglichen Leben anfallenden Dinge zu erledigen.
Dafür kann von amtlicher Seite (Amtsgericht) eine Vertrauensperson bestellt werden. Diese Person kann aus dem unmittelbaren Umfeld des Betroffenen kommen (Sohn/Tochter/Nachbar usw.) oder ein Berufsbetreuer sein.
Der Betreuer/ die Betreuerin hat die Aufgabe, ganz oder teilweise die anfallenden Angelegenheiten für die betroffene Person zu erledigen, sofern diese dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine Betreuung kann z.B. für die Bereiche
- ärztliche Versorgung
- Vermögensangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
eingerichtet werden.
Der Betreuungsantrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Weitere Informationen, auch zu den Themen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Ansprechpartner | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
Seniorenberatung | Rathaus Leichlingen | 02175/992-250 |
Sozialamt | Rathaus Leichlingen | 02175/992-203 |
Amtsgericht Leverkusen | Gerichtsstraße 9 | 02171/491-0 |
Betreuungsstelle des | Refrather Weg 30-36 | 02202/136817 |
Bertreuungsvereine:
Ansprechpartner | Adresse | Telefon/Fax |
|---|---|---|
ASB | Hauptstraße 86 | Tel. 02202/95566-70 |
Betreuungsverein | Hauptstraße 174 | Tel. 02202/31076 |
Caritas Rhein.-Berg. | Bensberger Straße 190 | Tel. 02202/955630-20 |