Bebauungsplan
Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt die Stadt für genau abgegrenzte und zumeist größere Teilbereiche der Stadt die Bebauungspläne.
Diese werden zumeist aufgestellt, um neue Bauflächen einer Bebauung zuzuführen oder städtebauliche Problemzonen zu ordnen und enthalten für die einzelnen Baugrundstücke genaue Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung und über die überbaubaren bzw. nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Oft regeln sie auch die Bauweise, die Stellung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken, unter anderem Festsetzungen über die Dachform, die Dachneigung und die Bepflanzung der Freiflächen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind als geltende Satzung für jedermann verbindlich; ein Vorhaben ist gem. § 30 BauGB nur zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht. Von ihnen darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Bauordnungsamtes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens abgewichen werden und auch nur dann, wenn eine der in § 31 BauGB aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen zutrifft.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur unter Zuhilfenahme der Baunutzungsverordnung verständlich. Nach der BauNVO setzt die Stadt im Bebauungsplan unterschiedliche Baugebiete fest, z.B. Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete oder Gewerbegebiete. Mit dieser Festsetzung ergibt sich, welche Anlagen in dem Gebiet zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden. Die Baugebietsvorschriften der BauNVO sind Bestandteil des Bebauungsplanes. Somit bedarf es eines Blickes in die jeweils anzuwendende Baugebietsregelung der jeweilig rechtsgültigen BauNVO.