Anliegen A-Z: Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsraum
Beschreibung
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche über den normalen Gebrauch hinaus beansprucht wird, ist eine sogenannte Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, zum Beispiel, wenn man Stühle und Tische aufstellen will.
Und auch bei der Aufstellung eines Gerüstes, das (zum Teil) öffentliche Verkehrsfläche beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Genehmigung beantragen Sie über das jeweilige Formular beim Ordnungsamt der Stadt Leichlingen.
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig von der Größe der beanspruchten Fläche sowie der Dauer der Inanspruchnahme. Sie werden auf Grundlage der Anlage 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen berechnet.
Benötigte Unterlagen
Foto der Örtlichkeit, Lageplan mit Flächenmaßen
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Anja Richter
E-Mail: anja.richter(at)leichlingen.de
Telefon: 02175/ 992-341
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