Anliegen A-Z: Personalausweise
Beschreibung
Zum 01.11.2010 wird der neue Personalausweis mit mehreren neuen Funktionen eingeführt. Die elektronische Authentisierung und elektronische Signatur sollen zur sicheren Identifizierung im Internet beitragen. Die Biometriefunktion soll - in Analogie zum elektronischen Reisepass - die Fälschungssicherheit der Dokumente und den Schutz vor Nutzung durch unberechtigte Personen erhöhen. Die Eintragung von Fingerabdrücken in den neuen Personalausweis und die Nutzungsmöglichkeit als Internetausweis erfolgt nur auf Wunsch, eine qualifizierte elektronische Signatur ist gegen Zusatzgebühr möglich.
Hier geht es zu den Internetseiten des Bundesinnenministeriums mit Informationen zum neuen Personalausweis
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Antragstellung
- Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
- Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen.
Unter 16 Jahre
muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestellungsurkunde. Eine telefonische Vorberatung wird empfohlen unter Tel. 02175/ 992 200.
Vorzulegende Unterlagen
Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass
ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie. Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild.
Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde oder
das Familienstammbuch vor.
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstamm-buch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise empfehlen wir eine telefonische Vorberatung unter Tel. 02175/ 992-200.
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 | |
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 Euro |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Weitere Gebührenregelungen | |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6 Euro |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Benötigte Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis oder Ihren Reisepass, auch wenn er ungültig ist
- eine Personenstandsurkunde in Form einer Geburtsurkunde für ledige Personen
- eine Personenstandsurkunde in Form einer Heiratsurkunde für Eheleute / Geschiedene / Verwitwete
- Original oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Formulare
- Verlustmeldung eines Reisepasses, Personalausweises
- Vollmacht für die Passbehörde (Einverständniserklärung)
- Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments
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Zuständige Organisationseinheit(en)
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