Anliegen A-Z: Abbruchgenehmigung, baurechtliche
Beschreibung
Der Abbruch ist die vollständige beziehungsweise teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage. Unter anderem wegen der eventuell damit verbundenen Gefahren ist der Abbruch von Gebäuden über 300 cbm umbauten Raum genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung ist beim Amt für Bauordnung und Planung zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Abbruchgenehmigung | 3 - fach |
Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte | 3 - fach |
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Die aktuelle Landesbauordnung NRW finden Sie hier.